Gema Themen

Der falsche und der richtige Weg, für Ihre GEMA Abrechnung

Der falsche Weg 1: Viele Musiker wissen nicht, dass Sie eine GEMA Abrechnung machen können und verlieren somit bares Geld.

Der falsche Weg 2: Andere wiederum reichen zwar gespielte Stücke ein, kontrollieren die GEMA Abrechnungen aber wenn oft nur flüchtig oder haben weder Lust noch Zeit, die Listen genauer zu prüfen.

Nach unserer Erfahrung gibt es hier immer wieder Grund zur Beanstandung, da Einstufungen oder gespielte Stücke nicht berücksichtigt wurden. Wir haben die Lösung für Sie…

Wir machen Ihre Gema Abrechnungen

Wir machen Ihre Gema Abrechnungen

Der richtige Weg 1: Sie nehmen Ihr Glück selbst in die Hand und überprüfen Einzel- und Nutzungsaufstellungen oder

Der richtige Weg 2: Sie fokussieren sich auf das, was Sie am liebsten machen und überlassen uns die Bürokratie… 🙂

„Ein Mann ist erfolgreich, wenn er morgens aufsteht, abends ins Bett geht und dazwischen macht, was er möchte.“

– Bob Dylan

Überlassen Sie uns die administrativen Dinge und kümmern Sie sich um die Dinge, die Ihnen Geld und Spaß bringen.

Wir bei V-Music(.de) prüfen Ihre GEMA Abrechnung!

Sie haben Fragen zu Gema Mietgliedschaft, Abrechnungen, Hochstufungen etc.? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Warum gibt es die Gema? Ihre schnelle Einführung in 4 Punkten!

1. Was ist eigentlich die Gema und was macht sie?

Eigentlich heißt die GEMA:

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Wenn es um das Thema Gebühren geht, wird es in Deutschland schnell ernst. Wer Gebühren verlangt, kann dabei in der Regel sicher sein, wenig Sympathie in breiten Teilen der Bevölkerung zu ernten.

Entsprechend schlecht ist das Image von so genannten Verwertungsgesellschaften wie der Gema. Fragt man genauer nach, können die meisten Menschen lediglich angeben, dass es bei der Gema um das Thema Musik geht und haben vielleicht noch die eine oder andere Anekdote parat.

Was genau die Gema ist, wie sie sich aufbaut und was sie tut ist dagegen fast allen so gut wie unbekannt. Übrig bleibt dann oft ein fragwürdiges Image, das bei näherer Betrachtung gänzlich unverdient ist.

2. Ein Verein von Künstlern für Künstler

Mit dem Aufkommen von Tonträgern zu Beginn des letzten Jahrhunderts wurde es für einzelne Künstler immer schwieriger, die Rechte an ihren einzelnen Werken selber zu verwalten und durchzusetzen. Hierbei auf einzelne Details der Entwicklung einzugehen wäre einen eigenen Artikel wert. Konzentrieren wir uns aufs Wesentliche.

1933 wurde mit der Gema eine für ganz Deutschland maßgebliche zentrale Verwertungsgesellschaft in Form eines wirtschaftlichen Vereins geschaffen. Wenn die Musik- oder Textstücke eines Künstlers eine gewisse Breitenwirkung erreicht haben, macht es für diesen Sinn, Mitglied bei der Gema zu werden und sich von dieser in Fragen des Urheberrechts an seinen Werken nach außen vertreten zu lassen.

Dabei gilt ganz oder gar nicht

Dass heißt, dass man als Mitglied der Gema keine gema-freien Werke veröffentlichen kann. Die Zahl der von der Gema vertretenen Urheber beträgt über 61.000.

Diese sind allerdings nur zu einem Bruchteil Mitglieder des tragenden wirtschaftlichen Vereins. Und auch diese Mitgliedschaft ist im Übrigen unterteilt. So besitzen rund 6.200 so genannte Mitgliedschaftsanwärter lediglich eingeschränkte Rechte bei der Mitbestimmung.

Als Vollmitglieder sind in der Gema dagegen nur rund 3.300 Künstler vertreten. Diese Unterscheidung ist richtig und notwendig. Denn nur für einen Bruchteil der von der Gema vertretenen Künstler ist das Verfassen und Veröffentlichen von Musikstücken und Texten zentraler Bestandteil ihres Broterwerbs.

Deshalb richtet sich die Einordnung der Mitglieder in die einzelnen Kategorien nach Bedeutung und Umsatz der Werke mit denen der Künstler innerhalb der Gema vertreten ist.

3. Der Schutz geistigen Eigentums

Sehr präsent dürfte der Begriff Gema wahrscheinlich diversen Besuchern auf YouTube und anderen ähnlichen Portalen sein, bei denen die Portalbetreiber für die Verwendung von Gema-geschützten Musikwerken keine Gebühren zahlen woll(t)en. In solchen Auseinandersetzungen steht die Gema dann häufig als Buhmann da, der die Verbreitung von Musik einschränkt. Wie so oft gibt es mehrere Perspektiven und Chancen wie Risiken liegen wie so oft dicht beieinander.

Die Gema versucht durch ihr Vorgehen das Entstehen neuer Musik zu schützen. Würde sie nicht die Urheberrechte ihrer Mitglieder verteidigen, stünden diese als Einzelpersonen dem Internet und seinen Vervielfältigungsmöglichkeiten mehr oder weniger hilflos gegenüber.

Der Gema ist naturgemäß daran gelegen, dass die Musik der bei ihr vertretenen Künstler möglichst oft gespielt wird. Aber eben nur dann, wenn die jeweiligen Künstler am Ende auch etwas davon haben.

Ohne diesen Schutz verdienen Videoportale kräftig an Werbeeinnahmen, ohne dass die betroffenen Bands, Künstler, Komponisten oder Textdichter auch nur einen Cent sehen würden. Hierbei ist die Gema im Sinne einer Verbreitung von Musik durchaus zu Kompromissen bereit wie die Abkommen mit anderen Videoportalen wie etwa myvideo zeigen. Die Situation mit YouTube schildert die GEMA hier (Link zur GEMA).

Andererseits gibt es auch Künstler, die die Chancen nutzen wollen, die eigene Bekanntheit steigern oder für ihre Zuhörer auf den bekannten Portalen verfügbar sein möchten.

In dem Artikel „Gema in dich!“ auf welt.de geht es darum, dass YouTube geschützte Videos mittlerweile gebührenfrei zeigen darf und auch dass Künstler oft mit den Portal-Sperrungen aufgrund des Rechtsstreits haderten und Selbstbestimmung forderten. GEMA und YouTube befinden sich aber nach wie vor in der Auseinandersetzung.

4. Die Gema in Zahlen

Bei der Gema sind derzeit rund 900 Mitarbeiter beschäftigt. Die Umsätze der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (vollständige Name der Gema) betragen jährlich zwischen 800 und 875 Millionen Euro.

Hiervon werden regelmäßig in den letzten Jahren um die 15 Prozent für die mit dem Betrieb der Gema verbundenen Verwaltungskosten aufgebraucht. Die übrigen Gelder werden nach dem bereits erwähnten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Mitglieder aufgeteilt.

Es lässt sich feststellen, dass der Anteil der ordentlichen Mitglieder (also der haupt- oder nebenberuflichen Künstler) in den letzten Jahren stetig zugenommen hat und etwa zwei Drittel der insgesamt ausgeschütteten Summen erhält.

Ihre GEMA Abrechnung ist bares Geld wert

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